Das Rundschreiben von YSK bezüglich des Abstimmungsverfahrens an Zolltoren ist im Amtsblatt zu finden

0 14

In der heutigen Ausgabe des Amtsblatts ist das Rundschreiben Nr. 145 des YSK über die Pflichten und Befugnisse des Zolltors, die diskontinuierlichen Wahlräte und die Räte der Wahlurnen, die an den Zolltoren dienen werden, und das Abstimmungsverfahren am Zolltor wurde veröffentlicht.

Der Abstimmungsprozess an den Zolltoren für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen für die 28. Amtszeit beginnt am Donnerstag, den 27. April, um 8:00 Uhr und endet am Sonntag, den 14. Mai, um 17:00 Uhr. Wenn die Präsidentschaftswahl dem zweiten Wahlgang überlassen wird, wird die Abstimmung, die am Samstag, den 20. Mai um 8:00 Uhr beginnt, bis Sonntag, den 28. Mai, um 17:00 Uhr fortgesetzt. An den Zollschleusen dürfen nur Wähler wählen, die im Register der ausländischen Wähler eingetragen sind.

Die Wahlkommissionen bestehen aus einem Präsidenten, vier ordentlichen Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern. Der Bezirkswahlrat ermittelt unter den Amtsträgern, doppelt so viele wie der Leiter des Wahllokals, durch Los die bedürftigen Amtsträger und ernennt diejenigen unter den Personen, die nicht in der Mitte der Wahlurne stehen. Ausschuss als Vorsitzender des Wahlurnenausschusses. Tritt der Präsident des Wahlurnenrats sein Amt nicht an, ist das unter den Amtsträgern bestimmte Mitglied nicht anwesend, so führt das älteste Mitglied den Vorsitz. Aus der Mitte werden die bekanntzugebenden Namen der politischen Parteien dieses Wahlkreises bestimmt, die bei den letzten Parlamentswahlen mit 3 Stammmitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern die meisten Stimmen erhalten haben. Zur Bestimmung des verbleibenden 1 ständigen und 1 stellvertretenden Mitglieds des Wahlausschusses wird der Leiter des Bezirkswahlausschusses aus der Liste, die gemäß dem ersten Satz des 22. Absatzes des Gesetzes Nr. 298 unter denjenigen, die haben, erklärt nicht als Vorsitzender des Wahlvorstandes bestimmt worden ist, wird er durch Auslosung der doppelten Anzahl bedürftiger Wahlvorstandsmitglieder ermittelt und Personen ohne Behinderung werden als Haupt- und Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes bestimmt.

Auftrag und Befugnisse der Wahlurnenkommission

Er wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Wahlen um die Wahlurnen herum stattfinden. Er wird die Abstimmungsarbeit leiten und überwachen. Er legt fest, wo die Truhe im Truhenbereich platziert wird, und stellt Schilder auf, die angeben, wo die Truhe platziert wird. Er zählt die Wahlurnen, die die Wahlurne verlassen, ohne sie zu öffnen, und hält sie im Protokoll fest, wobei darauf zu achten ist, dass sie mit der Zahl der Wähler vereinbar sind. Der Urnenausschuss legt das Protokoll im Protokollbuch und andere notwendige Protokolle ab und unterschreibt das Gold.

Neuanfang

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen. Accept Read More