Heute ist der letzte Tag der Ansprache der Opfer für die Wahlen.
Wähler, die aufgrund des Erdbebens ihren Wohnsitz verlassen haben, müssen die Adressänderung melden, um an ihrem derzeitigen Standort wählen zu können. Die Frist für neue Adresserklärungen ist der 17. März.
Meldungen können über E-Government, Bevölkerungsdirektionen und Populationmatics erfolgen. Adressinformationen können auch an ständige Wohnsitze wie Schlafsäle, Hotels und Herbergen übertragen werden.
Neuanfang