US-Reaktion auf Sezessionsdrohung des bosnisch-serbischen Präsidenten Dodik
Dodik, der sagte, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zur Aufhebung des umstrittenen Artikels der RS, der den Übergang von öffentlichen Immobilien in das Eigentum des Unternehmens regelt, umgesetzt werde, sagte, er habe eine scharfe Reaktion aus den Vereinigten Staaten erhalten .
Es wurde festgestellt, dass das dritte Element der Verfassung von Dayton eindeutig besagt, dass die RS die Entscheidungen der Institutionen des Landes, einschließlich der Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, vollständig einhalten müssen, und die Vereinigten Staaten darauf stolz sind. den Menschen in Bosnien und Herzegowina zur Seite stehen.
In der Erklärung heißt es:
Mit dem Argument, dass die Immobilien mit den Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Friedensvertrag von Dayton verbunden sind, der den Krieg in Bosnien und Herzegowina 1992-1995 beendete, argumentiert RS, dass sie auch die Verwaltung der Immobilie mit dem fraglichen Artikel haben.
Während das verfassungswidrige Eigentumsgesetz, das im Dezember 2022 in der Nationalversammlung der RS (NSRS) verabschiedet wurde, voraussichtlich am 28. Februar in Kraft treten wird, wird behauptet, dass die öffentlichen Institutionen von der RS im Rahmen des Gesetzes eingesetzt werden in Frage sind „Teil“ davon.
Während die Frage der Immobilien ein Thema ist, das seit dem Krieg in Bosnien und Herzegowina diskutiert wird, wird diskutiert, ob Immobilien im Land an den Staat oder an die Einheiten gebunden sind, die sie nutzen.
Am 2. März hob das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina den umstrittenen Artikel über den Erwerb von Immobilien in der RS auf.
In der Erklärung des Gerichts wurde festgestellt, dass das „Eigentumsgesetz“ in der RS vorübergehend aufgehoben wurde, und es wurde festgestellt, dass die Entscheidung nicht einstimmig getroffen wurde und einer der Richter dagegen war.
Zuvor hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass die Befugnis zur Verwaltung öffentlichen Eigentums der Körperschaft und das Eigentumsrecht dem Staat Bosnien und Herzegowina zusteht.
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