Der Wettbewerbsrat verhängt eine Geldstrafe für Elon Musk
Der Wettbewerbsrat hat die von Amts wegen vorgenommene Überprüfung des Verfahrens zur alleinigen Kontrolle über Twitter durch SpaceX und Twitter-Eigentümer Elon Musk gemäß Abschnitt 11 des Wettbewerbsschutzgesetzes Nr. 4054 abgeschlossen.
Dementsprechend entschied das Gremium, dass der Vorgang der Genehmigung gemäß Punkt 7 des Gesetzes Nr. 4054 und der Erklärung zu Fusionen und Übernahmen, die die Genehmigung des Wettbewerbsausschusses Nr. 2010/4 erfordern, unterliegt, die auf der Grundlage dieser Angelegenheit ausgestellt wurde.
Die Kommission hat sich auch deshalb für die Genehmigung des Verfahrens entschieden, weil es keine Frage der Worte war, den aktiven Wettbewerb durch das Verfahren erheblich zu reduzieren.
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