Der Vorschlag von EYT wird heute im Vorstand diskutiert
Nach und nach geht die Regulierung der im Ruhestand Festsitzenden zu Ende. Die dem Präsidium der Versammlung vorgelegten Reglemente werden im Planungs- und Haushaltsausschuss diskutiert. An den Sitzungen nehmen auch Vertreter von Verbänden und Plattformen relevanter Ministerien, Personalorganisationen und Arbeitgeber teil. Der Gesetzentwurf wird nach den Beratungen des Rates der Generalversammlung vorgelegt. Mit dem Vergleich werden zunächst 2 Millionen 250.000 Menschen rentenberechtigt. Von der Abfindung profitieren Versicherte, die vor dem 8. September 1999 versichert waren, sowie diejenigen, die die erforderliche Prämientagbedingung erfüllen.
EYT-Mitglieder mit SSK können mit Prämientagen zwischen 5.000 und 5.000.975 Tagen in den Ruhestand gehen. Unter dem Bağ-Kur und der Pensionskasse können Frauen mit 7.200 Prämientagen und Männer mit 9.000 Prämientagen von dem Artikel profitieren.
Die Antragstellung beginnt nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich unbefristet bei SGK und E-Government bewerben. Diejenigen, die von den EJT-Regelungen profitieren möchten, beantragen den Ruhestand.
Die Auszahlung der Gehälter beginnt mit Beginn des Monats, der auf die Einreichung des Antrags folgt. Ihr erstes Gehalt soll im März ausbezahlt werden.
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