Veröffentlicht im Amtsblatt: Erleichterung für Steuerpflichtige bei den Mitteilungen an das Finanzamt
Die allgemeine Erklärung des Gesetzes über die Steuermethode, die vom Ministerium für Schatzamt und Finanzen, dem für die Verwaltung der Einnahmen zuständigen Präsidium, erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Verordnung, die mit Prestige vom 1. Februar in Kraft tritt, profitieren Steuerzahler von einer Erleichterung der Benachrichtigung.
Handelsregisterämter senden eine Kopie der Antragsunterlagen von Steuerzahlern, die Körperschaftsteuerpflichtige sind und die Registrierung nach dem relevanten Aspekt des türkischen Handelsgesetzbuchs schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Pflichten dieser Steuerpflichtigen zur Meldung des Beginns der Arbeiten gelten als erfüllt.
Da die nach der Handelsregisterordnung zu erfassenden Angaben auf der Meldetafel vom Wirtschaftsministerium elektronisch an das Ministerium für Schatzwesen und Finanzen übermittelt werden, gelten auch Meldungen zu den betreffenden Vorgängen als „erstattete Meldungen“. durch den Steuerpflichtigen“. In diesem Zusammenhang muss der Steuerpflichtige für die betreffenden Vorgänge keine gesonderte Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben.
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