Minister Nabati: Steuerzahler müssen nicht zum Finanzamt gehen
Finanz- und Finanzminister Nureddin Nebati gab über seinen Twitter-Account eine Erklärung zum neuen Dienst des Ministeriums ab.
Bakanlık olarak temel hedeflerimizden birisi, bürokratik süreçleri kısaltacak, sunduğumuz hizmetlere ilişkin süreleri azaltan ve hem insan kaynağının hem de zamanın etkin bir şekilde kullanılmasına imkân verecek uygulamaları hayata geçirmek.
— Dr.Nureddin NEBATİ🇹🇷 (@NureddinNebati) January 18, 2023
„Eines unserer Hauptziele als Ministerium ist es, Praktiken umzusetzen, die bürokratische Prozesse verkürzen, die Dauer der von uns erbrachten Dienstleistungen verkürzen und die aktive Nutzung von Personal und Zeit ermöglichen.
Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir dafür gesorgt, dass diese Mitteilungen als Mitteilungen unserer Steuerzahler akzeptiert werden, da das Handelsministerium bestimmte Vorgänge, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, unserem Ministerium elektronisch mitteilen wird.
In diesem Zusammenhang haben wir für unsere Steuerpflichtigen die Pflicht aufgehoben, dem Finanzamt die Vorgänge Betriebsgründung, Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung, Adressänderung, Artänderung, Eintrag in Liquidation, Einstellung der Liquidation, Schließung gesondert anzuzeigen Liquidation und Eigentumsänderung.
Als Abteilung ist es eines unserer Hauptziele, Praktiken zu implementieren, die bürokratische Prozesse verkürzen, die Dauer der von uns erbrachten Dienstleistungen verkürzen und es ermöglichen, sowohl Humanressourcen als auch Zeit in aktiver Form zu nutzen.
Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir sichergestellt, dass diese Mitteilungen als Mitteilungen unserer Steuerzahler akzeptiert werden, da das Handelsministerium unser Handelsministerium über bestimmte Vorgänge informieren wird, die im Register des elektronischen Geschäftsverkehrs eingetragen werden müssen .
In diesem Zusammenhang haben wir für unsere Steuerpflichtigen die Pflicht aufgehoben, dem Finanzamt die Vorgänge Betriebsgründung, Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung, Adressänderung, Artänderung, Eintrag in Liquidation, Einstellung der Liquidation, Schließung gesondert anzuzeigen Liquidation und Eigentumsänderung.
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