Die gestaffelte Anordnung für Mobiltelefone wurde im Amtsblatt veröffentlicht

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Zusammen mit der Verordnung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde hat das Handelsministerium eine Ablauffrist von 3 Monaten für den Verkauf von Mobiltelefonen festgelegt, deren Preis über 12.000 Lira liegt.

Die vom Ministerium ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über die auf den Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

DIE LAUFZEITGRENZE WAR DREI MONATE

Dementsprechend beträgt das Ablaufdatum für den Verkauf von Mobiltelefonen über 12.000 Lira 3 Monate, ausgenommen sind Verkäufe von Mobiltelefonen, die von Erneuerungszentren oder autorisierten Händlern erneuert wurden.

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