Die individuelle Bildungszulage für Behinderte beträgt 2.000.421 Lire pro Monat

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Die Erklärung des Ministeriums für Schatz und Finanzen zu den Preisen für Bildungszulagen, die 2023 Personen mit Bedarf an Sonderschulung gewährt werden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Dementsprechend wurde der Anteil der Grundbildung für Menschen mit Behinderungen in Sonderschulen und Sonderbildungs- und Rehabilitationszentren im Jahr 2023, der aus dem Haushalt gedeckt wird, auf 2.421 Lira pro Monat für individuelle Bildung festgesetzt, 678 Lire pro Monat Monat für den Bildungscluster, ohne MwSt.

Die festgelegten Beträge werden durch die im Haushalt des Ministeriums für Nationale Bildung für diesen Zweck vorgesehenen Mittel abgedeckt, und der diese Preise übersteigende Teil wird von den Beteiligten getragen.

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