Die individuelle Bildungszulage für Behinderte beträgt 2.000.421 Lire pro Monat
Die Erklärung des Ministeriums für Schatz und Finanzen zu den Preisen für Bildungszulagen, die 2023 Personen mit Bedarf an Sonderschulung gewährt werden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die festgelegten Beträge werden durch die im Haushalt des Ministeriums für Nationale Bildung für diesen Zweck vorgesehenen Mittel abgedeckt, und der diese Preise übersteigende Teil wird von den Beteiligten getragen.
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